Hygienekonzept

Hygienekonzept

 

Schüler*innen, Eltern und / oder Begleitpersonen sowie Mitarbeiter*innen ist das Betreten der Ballettschule untersagt, soweit eine oder mehrere der folgenden Symptome vorliegen:

-wenn man innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt ist,

-direkten Kontakt zu infizierten Personen hatte,

-wenn man aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweist oder

-einer Risikogruppe angehört, und nicht vollständig geimpft/getestet ist.

In diesem Fall wird eine Teilnahme am Unterricht nicht gestattet.

Auch eine erhöhte Körpertemperatur ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht in der Ballettschule zu erscheinen.

Falls für ein Kind aufgrund einer speziellen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für eine Covid-19-Infektion besteht, müssen wir Sie bitten, dass Sie dieses Risiko vorab mit und von dem behandelnden Arzt einschätzen und dokumentieren lassen.

Dies gilt auch, wenn eine im Haushalt lebende Person eine entsprechende Erkrankung hat.

In allen o.g. Fällen kontaktieren Sie bitte unbedingt die Schulleitung (Juliane Uluocak, Cosima Vogl, Hans Vogl) und behalten Sie Ihr Kind zuhause. Wir bitten Sie zum Schutz Ihrer Kinder als auch der pädagogischen Mitarbeiter hier eine sorgsame und gut abgewogene Entscheidung zu treffen.

Des Weiteren möchten wir Sie bitten, folgende Regeln mit Ihrem Kind durchzusprechen, die wir zudem auch mit allen Schülerinnen/Schülern im Unterricht besprechen werden:

– Der Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m zu sämtlichen anderen Personen ist bitte jederzeit einzuhalten, dies gilt für den Weg zur/in die Ballettschule, beim Einlass in den Unterricht selbst, sowie für den Rückweg von der Ballettschule. Der Mindestabstand ist auch bei Begrüßungen zwischen Schülerinnen/Schülern und den Lehrkräften einzuhalten.

– Der Zugang zur Ballettschule in der Rheinstraße erfolgt bitte nur über

Das Treppenhaus Aufgang 2. Der Ausgang nur über das Treppenhaus

Aufgang 7 (an der Rahmenwerkstatt vorbei). Der Aufzug darf nur für

Kinderwagen bzw. von körperlich Beeinträchtigten benutzt werden.

Die Zugänge zu den Ballettschulen Dahlem, Mexikoplatz und Stahnsdorf sind mit

Markierungen gekennzeichnet, auf die alle bitte achten.

– Die Unterrichtszeiten werden bei anschließend stattfindenden Kursen vorläufig auf 50 Minuten verkürzt, um eine ausreichende Belüftung der Unterrichtsräume sowie eine Desinfektion aller Türklinken und Ballettstangen gewährleisten zu können. Die jeweiligen Lehrer sorgen für die regelmäßige Stoßlüftung zwischen den Kurseinheiten und auch für die Desinfektion der Stangen und Türklinken.

– Wir bitten darum, dass jeder Schüler/Schülerin pünktlich 5 Min. VOR Unterrichtsbeginn da ist und von den Eltern/Begleitpersonen abgegeben wird. Ein Aufenthalt in der Schule während des Unterrichts ist für Angehörige nicht gestattet!

– Ebenso bitten wir darum, dass Eltern ihre Kinder draußen wartend abholen bzw. pünktlich am Eingang der Schule auf die Tanzkinder warten.

–  Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich

untersagt. Während des Unterrichts ist der Aufenthalt in der Regel nur in

den dafür vorgesehenen Räumen gestattet; das Verlassen des

Unterrichtsraums, z.B. zum Aufsuchen der Toiletten oder zum Entsorgen

von Abfall ist nur nach Rücksprache mit einem Lehrer oder einer

Aufsichtsperson und jeweils nur einer Schülerin bzw. einem Schüler

zeitgleich gestattet.

– Im Unterricht gilt es die Platzmarkierungen an den Stangen bzw. im

Raum stets zu berücksichtigen und somit die Sicherheitsabstände

einhalten zu können; den Bewegungsanleitungen der Lehrkraft ist

besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

– Die Schüler*innen kommen bereits immer in Unterrichtskleidung in

die Schule, lediglich Schuhe werden gewechselt; die Garderobennutzung

wird auf ein Minimum reduziert und wenn notwendig, nur mit ausreichend Abstand

und/oder einzeln in Anspruch genommen

 

-Die Aufenthaltsbereiche bleiben geschlossen. Der Aufenthalt von Begleitpersonen (z.B. Begleitung sehr junger Schüler*innen von 3 Jahren) ist auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen. Sollte dies jedoch nötig sein, so haben diese die 2GRegel zu beachten. Ein Negativ-Test kann derzeit leider nicht anerkannt werden.

– Beim Husten/Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder

Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Taschentücher müssen sofort entsorgt werden (z.B. in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte oder in dafür vorgesehene Abfallbehälter).

–  Die Händehygiene durch Waschen mit Wasser und Seife und gegebenenfalls auch durch Nutzung der Desinfektionsspender ist wichtig vor allem beim Betreten der Ballettschule! Insbesondere nach dem Niesen oder Husten und nach dem Toilettenbesuch.

– Das Mitbringen von eigenen Desinfektionsmitteln, ausschließlich zur eigenen Nutzung, sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes FFP2/ OP-Maske ist verpflichtend! Nur im Saal während des Unterrichts entfällt die Maskenpflicht.

– Grundsätzlich gilt ab sofort eine Testverpflichtung:

– Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind nicht verpflichtet sich testen zu lassen!

– Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bringen zum Unterricht bitte eine Bescheinigung aus  der Schule mit, dass der dort gemache Test negativ war!

– Eigens mitgebrachte Schnelltests können nach Absprache unter Aufsicht einer

Begleitperson UND einer Lehrerin durchgeführt werden und müssen von beiden Erwachsenen schriftlich dokumentiert werden durch eine Bescheinigung der Schule.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit in diesen turbulenten Zeiten!

Hans Vogl, Juliane Uluocak & Cosima Vogl